Liebe Tennisspielerinnen und Tennisspieler,
ab dem 2. April gilt die neue “Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung” des Landes Hessen. Für die Tennishalle heißt das Maskenpflicht im Foyer, in den Gängen und im Shop. Außerdem gelten weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln (siehe unten).
Vielen Dank für Ihr Verständnis